Erschaffung der Welt oder Kabbalat Schabbat
„Basierend auf wahren Begebenheiten“ – Alexander Manotskov, Komponist.
Die Welt ist irgendwo entstanden – dem stimmen alle zu, Gläubige, Wissenschaftler und Kinder. Doch wie antwortet man auf die kindliche Frage, woher und auf welche Weise die Welt entstanden ist? Der biblische Text über die sechs Schöpfungstage und den siebten Tag der wohlverdienten Ruhe wird zum Libretto der Kammeroper umgewandelt.
Das Publikum wird eingeladen, an einem Spiel teilzunehmen, in dem gleichzeitig die Welt erschaffen, der Tisch für das Sabbatmahl gedeckt und die Vollkommenheit der Schöpfung gefeiert wird. In der Oper kommen neben klassischen westlichen Instrumenten auch traditionelle östliche Instrumente zum Einsatz – indische Harmonika und Flöte sowie der persische Santur.
„Die Schöpfung der Welt oder Kabbalat Schabbat“ ist ein Versuch der Vereinigung in einer Zeit der Spaltungen. Es ist eine offene Einladung, zusammenzukommen.
Komponist: Alexander Manotskov
Regie: Emiliia Kivelevich
Bühnenbild und Kostüme: Venera Kazarova
Choreografie: Lara Treichel
Videodesign / Licht: Oleg Mikhailov
Jim Galakti: Flügelhorn
Anushaant Nayinai Wijayan: Mridangam
Benjamin Stein: Santur
Anton Tsirin: Harmonium
Ivano Onavi: Bansuri
Mit anschließendem Publikumsgespräch.
Dauer: 60 Minuten ohne Pause (Einlass fürs Publikum ab 18:00)
Sprache: Hebräisch mit deutschen Untertiteln
Altersbeschränkung: 12+
Land: Deutschland
Tickets:
VVK: normal 30,00 €, ermäßigt 25,00 € / (Abendkasse: normal 35,00 €, ermäßigt 30,00 €)
KOMBI-Ticket (gilt für "Woyzeck", "Sonnenlinie", "König Lear und sein Koch", "Erschaffung der Welt oder Kabbalat Schabbat", Konzert von Artur Smolyaninov, Film): normal 120,00 €, ermäßigt 100,00 €
Ermäßigter Preis gilt für: Schüler*innen, Auszubildende und Studierende, Bufdi- und FSJ-Leistende, Schwerbehinderte (Begleitperson kostenlos), Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger*innen, München-Pass-Inhaber*innen.
Am Einlass zur Veranstaltung ist ein gültiger Berechtigungsausweis zur Vorlage bereit zu halten. Kann kein Berechtigungsausweis vorgelegt werden, erfolgt Einlass nur bei Nachentrichtung der Differenz zum Normalpreis.